Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen erheblich reduziert. Sowohl die 3G und 2G Zugangsbeschränkung als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit zwei Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.
Es gibt jedoch eine Empfehlung, in Innenräumen weiterhin eine Maske zu tragen.
Wir überlassen es unseren Mitgliedern, ob sie dieser Empfehlung folgen wollen.
Nun wünschen wir allen Mitgliedern eine gute, verletzungs- und vor allem coronafreie Sommersaison.
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